Dietrich-Bonhoeffer-Verein (dbv)
Abschied von der Kirchensteuer. Plädoyer für ein demokratischeres
Zukunftsmodell. Reformvorschlag
Publik-Forum-Verlag, Januar 2002, 176 Seiten, ISBN 3-88095-115-2, 12,80 EURO
Bestelladresse:
Dietrich-Bonhoeffer-Verein
(dbv)
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65193 Wiesbaden
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Dikussionspapier
mit Kirchensteuer - Reformmodell des dbv
Gemeinwohlfinanzierung durch steuerliche Bürgerguthaben
Für eine Kirchenfinanzierung ohne staatlichen Zwangseinzug
Reformmodell des Dietrich-Bonhoeffer-Vereins (dbv)
für mehr Demokratie und bürgerschaftliches Engagement
Kurze Zusammenfassung Stand: August 2001
Die Kirchensteuer ist in der Kritik. Immer wieder werden folgende Kritikpunkte
angeführt:
- Die Mehrheit der Bundesbürger lehnt den Zwangseinzug der Kirchensteuer durch den Staat
ab.
- Der Zwangseinzug bedeutet eine Entmündigung. Er schadet der Glaubwürdigkeit der
Kirche.
- Der Zwangseinzug demotiviert. Die Suche nach ergänzenden und alternativen
Finanzierungsformen wird nicht ernsthaft genug betrieben, solange man sich auf das
Zwangssystem abstützen kann.
- Den Kritikern unter den Kirchenmitgliedern werden keine Alternativen angeboten. Es
bleibt ihnen, wenn sie sich der Kirchensteuerzahlung entziehen wollen, im Augenblick kein
anderer Weg als der Kirchenaustritt.
Das Reformmodell besteht aus zwei Elementen:
- Der staatliche Zwangseinzug der Kirchensteuer wird beendet. Die Kirchensteuer wird von
den Kirchen selbst eingezogen.
- Der Staat entwickelt mit dem "Bürgerguthaben" eine neue Form der
Gemeinwohlfinanzierung, die nicht nur den Kirchen, sondern allen kulturellen, sozialen und
gemeinnützigen Einrichtungen in der Gesellschaft zugute kommt.
Zum ersten Element,
der Beendigung des Zwangseinzugs der Kirchensteuer durch den Staat:
- Die Beendigung des Zwangseinzugs bedeutet, dass die Kirchensteuer nicht mehr automatisch
vom Lohn oder Gehalt abgezogen wird. Die Kirchen müssen in Zukunft das Geld selbst von
ihren Mitgliedern anfordern.
- Diese Umstellung halten wir für richtig und notwendig. Sie ist ohne
Verfassungsänderung möglich. Langfristig müssen jedoch die Privilegien der Kirchen in
der Verfassung einschließlich der Kirchensteuer abgeschafft werden.
Zum zweiten Element,
der Neueinführung eines "Bürgerguthabens":
- Es gibt einen großen Bereich gemeinwohlorientierter Einrichtungen und Aufgaben in
unserer Gesellschaft, deren Finanzierung auch in Zukunft sichergestellt werden muss. Dies
sollte durch ein neues Verfahren geschehen, an dem alle Bürgerinnen und Bürger
unabhängig von ihrer Konfession, Religion oder Weltanschauung beteiligt sind.
- Das "Bürgerguthaben" ist keine zusätzliche Steuerbelastung, sondern eine
neue Form der Steuerverausgabung durch die Bürger selbst. Die Bürger dürfen einen
kleinen Teil der von ihnen gezahlten Lohn- und Einkommensteuer für kulturelle, soziale
und gemeinwohlorientierte Zwecke selbst ausgeben. Entsprechendes gilt für die
Körperschaftssteuer.
- Empfänger des "Bürgerguthabens" sollten die gemeinnützigen Vereinigungen,
Einrichtungen und Institutionen in unserer Gesellschaft sein können, soweit sie als
besonders förderungswürdig anerkannt sind, also zum Beispiel Kindergärten, Museen,
Bürgerinitiativen, Denkmalpflege, Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, soziale
Einrichtungen, die Kirchen, Nicht-Regierungsorganisationen (NRO/NGO), Friedensdienste usw.
Der Bürger entscheidet selbst, welche Einrichtungen ihm wichtig sind und welche er mit
seinem "Bürgerguthaben" unterstützen möchte. Der Staat wird aus seiner
Finanzierungsverpflichtung für kulturelle und soziale Zwecke nicht entlassen.
- Für das Verfahren schlagen wir vor: Den Bürgern wird am Ende des Jahres mitgeteilt,
welcher Anteil der von ihnen gezahlten Steuer ihnen als "Bürgerguthaben" zur
Verfügung steht. Diesen Anteil dürfen die Bürger im Folgejahr selbst an gemeinnützige
Einrichtungen ausgeben. Am Ende des Folgejahres bekommen sie ihn beim
Lohnsteuerjahresausgleich voll zurückerstattet bzw. angerechnet.
2002, Der Humanist