Interview mit Aloys Altmann, dem Präsidenten des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein
Im Sommer geriet die Finanzierung der Kirchen durch den Staat in die Schlagzeilen. Mehrere hochrangige Politiker wie der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki hatten gefordert, im Zuge der Sparmaßnahmen auch die Zuwendungen an die Kirchen auf den Prüfstand zu stellen. Auslöser war nicht zuletzt ein Bericht des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein. Grund genug für MIZ, bei dessen Präsidenten nachzufragen.
MIZ: Sehr geehrter Herr Dr. Altmann, die meisten Bürgerinnen und Bürger dürften die Arbeit der Rechnungshöfe in erster Linie anhand jener spektakulären Fälle von Verschwendung wahrnehmen, die von den Medien als Aufhänger ihrer Berichterstattung über die turnusmäßigen Berichte der Rechnungshöfe herangezogen werden. Ist die Aufdeckung solcher Affären prägend für den Arbeitsalltag eines Landesrechnungshofes?
Aloys Altmann: Nein, aber sie ist wichtig für die öffentliche Wahrnehmung. Der Arbeitsalltag im Landesrechnungshof ist geprägt von Aktenstudium und Gesprächen mit den geprüften Stellen. Auf der Basis von Prüfungsfeststellungen beraten wir die politischen Entscheidungsträger.
MIZ: In der Selbstdarstellung des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein wird als eine zentrale Aufgabe die “zukunftsorientierte Finanzkontrolle” genannt. Was genau ist darunter zu verstehen?
Aloys Altmann:Der Landesrechnungshof berät Landesregierung und Parlament auf dem Weg in die Zukunft. Grundlage dafür sind Erkenntnisse aus Prüfungen. Motto: Aus Fehlern lernen!
MIZ: In den “Bemerkungen” des Jahres 2007 hat der Landesrechnungshof erstmals ausführlich zu den Staatsleistungen des Landes Schleswig-Holstein an die Nordelbische Kirche Stellung genommen. Unter welchen Gesichtspunkten fanden Sie diese erwähnenswert?
Aloys Altmann: Die Staatsleistungen werden seit 1957 unverändert auf derselben Rechtsgrundlage gezahlt, obwohl sich die Verhältnisse seitdem erheblich geändert haben. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass die Verfassung den Staat verpflichtet, die Staatsleistungen abzulösen. Das bedeutet, dass die jährlichen Zahlungen gegen Entschädigung wegfallen sollen. Dieser Auftrag besteht seit 1919 und ist unverändert in das Grundgesetz übernommen worden.
MIZ: In welcher Größenordnung liegen die Beträge, um die es dabei geht?
Aloys Altmann :Es geht um mehr als 12 Million Euro jährlich. Die Beträge steigen mit der Entwicklung der Beamtengehälter.
MIZ: Nach welchen Kriterien suchen sich die Mitarbeiter der Landesrechnungshöfe die Haushaltsbereiche oder Behörden heraus, die sie genauer unter die Lupe nehmen? Gibt es hier irgendwelche (geschriebenen oder ungeschriebenen) Leitlinien?
Aloys Altmann: Prüfungen werden vom Senat festgelegt und von den Prüfungsbeamten durchgeführt. Es geht immer um die zweckmäßigste, wirtschaftlichste und einfachste Gestaltung der öffentlichen Verwaltung.
MIZ:Ich frage deshalb, weil die Problematik der Kirchenverträge, sowohl was die Dynamisierung der Staatsleistungen als auch was die so genannten Freundschaftsklauseln angeht, ja auch in anderen Bundesländern in ähnlicher Weise besteht. Soweit ich sehe, waren Ihre Kollegen bislang aber eher zurückhaltend, in diesem Bereich Einsparpotentiale auszuloten...
Aloys Altmann: Zur Prüfungstätigkeit anderer Rechnungshöfe sollten Sie deren Präsidentinnen oder Präsidenten befragen.
MIZ: Die Prüfungsergebnisse der Rechnungshöfe sind nicht justiziabel, das heißt: Obwohl es sich bei einem Rechnungshof um eine “Oberste Landesbehörde” handelt, kann er keine Weisungen erteilen. Wie kann den Vorschlägen dann Nachdruck verliehen werden?
Aloys Altmann: Richtig ist, dass Rechnungshöfe bisweilen als “Ritter ohne Schwert” gesehen werden. Überzeugen kann der Landesrechnungshof durch Sachargumente. Nachdruck verleiht er seinen Empfehlungen durch Veröffentlichungen. Auch beharrliche Nachfragen bei Landesregierung und Parlament sowie gelegentliche Nachschauprüfungen sind geeignet. Unsere Tätigkeit ist wie das Bohren dicker Bretter. Wir lassen nicht locker.
MIZ: Auf der Webseite des Landesrechnungshofes ist zu lesen, dass die Erfolgsquote hoch sei. Was die Staatsleistungen angeht, kann davon allerdings nicht die Rede sein. Zwar hat der Finanzausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages Verhandlungen mit der Nordelbischen Kirche gefordert, über Sondierungsgespräche ist die Sache aber offenbar nicht hinausgekommen. Woran liegt das?
Aloys Altmann:Ihre Ausgangsthese trifft nicht mehr zu. Landesregierung und Nordelbische Kirche haben eine Kommission gebildet, die über den Kirchenvertrag verhandelt. Ergebnisse bleiben abzuwarten.
MIZ: Der Landesrechnungshof hat in seinem “Ergebnisbericht” 2010 darauf hingewiesen, dass die Landesregierung in dieser Frage seit dem damaligen Bericht nicht eben viel unternommen hat. Welche Möglichkeiten bestehen für Sie darüber hinaus, die Exekutive davon zu überzeugen, dass es geboten ist, die Reduzierung staatlicher Ausgaben in diesem Bereich endlich anzugehen?
Aloys Altmann: Auch hier gilt: Steter Tropfen höhlt den Stein.
MIZ: Warum tut sich die Politik selbst in Zeiten knapper Kassen so schwer, staatliche Leistungen an die beiden großen christlichen Kirchen zu kürzen? In den Bereichen Soziales, Wissenschaft oder Kultur werden doch auch Mittel gestrichen, um das Ziel der Haushaltskonsolidierung zu erreichen. Ist das nur eine Frage der Stärke der jeweiligen Lobby?
Aloys Altmann: Die Frage müssen die politischen Entscheidungsträger beantworten.
MIZ: Tatsächlich gibt es die Möglichkeit, Leistungen zurückzufahren, wenn die Rahmenbedingungen sich merklich verändern. Wenn die Zahl der Theologischen Fakultäten an bayerischen Universitäten reduziert wird, nachdem die Zahl der Studierenden deutlich gesunken ist, kann dies auch als Erfolg des Obersten Bayerischen Rechnungshofes gesehen werden, der diesen Schritt mehrfach angemahnt hatte. Wie optimistisch sind Sie, dass die Vorschläge des schleswig-holsteinischen Landesrechnungshofes noch in Ihrer Amtszeit Berücksichtigung finden?
Aloys Altmann: Die Schließung der Theologischen Fakultät in Kiel setzt eine Änderung des Kirchenvertrags voraus. Die Verhandlungen zwischen der Landesregierung und der Nordelbischen Kirche bleiben abzuwarten. Im Übrigen verweise ich darauf, dass Empfehlungen des Landesrechnungshofs manchmal erst mittel- und langfristig zum Ziel führen, z.B. haben wir 2003 Vorschläge zur Lehrverpflichtung von Professoren an Fachhochschulen gemacht. 2008 hat das Wissenschaftsministerium die entsprechende Verordnung geändert. Zwischen 2002 und 2005 hat der Landesrechnungshof die Eingliederung kleiner Forschungseinrichtungen in die jeweilige Universität empfohlen. 2010 ist die letzte Einrichtung eingegliedert. Beim Rechnungshof braucht man einen langen Atem. Den haben wir.
Aus MIZ 3/10
