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Was machen die Kirchen mit
unserem Geld? Rundfunkbeitrag des Bundes für Geistesfreiheit, © Gerhard Rampp |
Vor kurzem beschwerte sich ein hoher Kirchenfunktionär am Sitz der Bundesregierung in Berlin wegen der geplanten Steuerreform. Der evangelische Prälat meinte, wenn die Erwerbstätigen weniger Lohn- und Einkommensteuer zahlen müßten, dann verringerten sich auch die Einnahmen der Kirchen. Diese müßten dann soziale Dienste wie Kindergärten oder Krankenhäuser an die öffentliche Hand abgeben.
Derartige Klagen sind nicht neu. Immer wieder warnten die Kirchen in den letzten Jahren vor drohenden Einbußen bei den Kirchensteuern, um dann hinterher erfreut feststellen zu können, daß die Einnahmen sogar gestiegen sind. Dabei verschweigen die Kirchen geflissentlich, daß sich ihre Einnahmen zwischen 1968 und 1998 mehr als verfünffacht haben, nämlich von 3,1 auf 16,3 Milliarden Mark. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Zuwachsrate von 5,7 Prozent, also weit mehr als die Inflationsrate oder die Steigerung der Arbeitnehmer-Einkommen. Trotzdem ist es zu verstehen, daß die Kirchen, wie alle anderen Interessengruppen auch, bemüht sind, sich selbst von der besten Seite zu präsentieren. Zu diesem Zweck erwecken sie den Eindruck, sie seien gar nicht so reich wie immer behauptet, und außerdem bräuchten sie die Kirchensteuern zur Finanzierung ihrer sozialen Einrichtungen. Aber es muß auch die Nachprüfung erlaubt sein, ob diese Selbstdarstellung der Wahrheit entspricht.
Der Fairneß halber ist zu erwähnen, daß die kirchlichen Finanzexperten derartige Behauptungen nie aufgestellt haben. Im Gegenteil: In mehr als einem Fall haben sie sogar solchen Darstellungen ausdrücklich widersprochen. Der frühere Caritasdirektor und Finanzdirektor der Erzdiözese Köln, Norbert Feldhoff, betonte zum Beispiel in der Kirchenzeitung seines Bistums, daß die Kirchensteuer nur zu einem sehr kleinen Teil sozialen Zwecken zufließt. Wörtlich führte er aus:
Vielfach geht man von falschen Tatsachen aus und operiert mit Scheinargumenten. So wird der Kirche immer wieder unterstellt, sie benötige die Kirchensteuer, um ihre umfangreiche Sozialarbeit zu finanzieren. Die Gegner der Kirchensteuer haben mit diesem Argument leichtes Spiel, weil es in der Tat nicht stimmt und meines Wissens auch noch nie von einem Kenner der Sache so vorgetragen worden ist. Wie wird die Sozialarbeit der Kirche tatsächlich finanziert, und welche Rolle spielt dabei die Kirchensteuer?
Die meisten Sozialeinrichtungen 'verdienen' die Mittel, die sie benötigen, als Leistungsentgelte (beispielsweise über Pflegesätze), und die Finanzierung ist durch staatliche Kostenträger weithin gesetzlich geregelt. ... Kirchliche soziale Einrichtungen werden nach denselben Regeln finanziert wie die der Kommunen. Trotz der klaren gesetzlichen Bestimmungen muß allerdings auch hier in manchen Fällen das Bistum aus Kirchensteuermitteln helfen. Kaum eine Kapelle in diesen Sozialeinrichtungen wäre ohne Kirchensteuerzuschuß finanzierbar." (1)
Damit sind einige Tatsachen richtiggestellt:
Wer behauptet, die Kirchensteuer sei nötig für die kirchliche Sozialarbeit, hat entweder keine Ahnung oder sagt wissentlich die Unwahrheit.
Kirchliche Krankenhäuser und Altenheime finanzieren ihren Betrieb genauso wie öffentliche oder freie Träger völlig ohne Kirchensteuermittel. Lediglich für Kapellen leistet die Kirche einen kleinen Zuschuß. Aber es besteht auch kein Zweifel, daß diese nicht zur notwendigen medizinischen Ausstattung eines Krankenhauses gehören. Daher ist es schon ein großes Zugeständnis des Staates, daß er sich überhaupt an der Einrichtung von Krankenhauskapellen mit beteiligt.
Die Behauptung, die Kirche müsse Krankenhäuser aufgeben, wenn die Kirchensteuern weniger werden, ist als blanke Unwahrheit entlarvt, und es darf gerätselt werden, was einen hohen Würdenträger überhaupt zu einer solchen Aussage bewegt, von der er doch wissen muß, daß sie einer Nachprüfung nicht standhält.
In fast allen Fällen sind gar nicht die Kirchen Träger sozialer Einrichtungen, sondern rechtlich selbständige Vereine (meist das Diakonische Werk und die Caritas). Diese finanzieren sich völlig eigenständig aus Leistungsentgelten, Kostensätzen der Sozialträger, öffentlichen Zuschüssen und Spenden. Die Zuschüsse aus Kirchensteuern machen nur einen geringen Anteil ihres Etats aus.
Wenn die evangelische Kirche also ihren Personalkostenanteil mit rund 80 % der Ausgaben angibt, sind dort die sozialen Einrichtungen der Diakonie eben gerade nicht enthalten. Vielmehr handelt es sich in erster Linie um Gehälter von Pfarrern und Verwaltungspersonal. Und es darf an dieser Stelle schon einmal die Frage in den Raum gestellt werden, ob ein Pfarrer wirklich ein Jahresgehalt von durchschnittlich 100.000 Mark beziehen muß. In allen anderen Ländern um uns herum, mit Ausnahme der Schweiz, verdienen Geistliche bedeutend weniger, ohne daß sich dies zum Schaden der Kirche ausgewirkt hätte. Und es gibt ja auch bei uns durchaus konservative Theologen und sogar Bischöfe, die die Wandlung der Kirchen zu Konzernen beklagen, so etwa der Heidelberger Professor Gerhard Besier in seinem Buch Konzern Kirche" oder auch der Fuldaer Erzbischof Dyba, der wiederholt meinte, die Kirchen in Deutschland seien fett und träge geworden. Vielleicht ist das auch ein Grund, warum unter der halben Million Menschen, die in den letzten zehn Jahren in Bayern aus der Kirche ausgetreten sind, auch viele gläubige Christen waren. Der prominenteste unter ihnen, der tiefgläubige Golfspieler Bernhard Langer, wurde nach seinem Austritt aus der katholischen Kirche im November 1998 mit den Worten zitiert: Die Kirche gibt zuviel Geld aus für Denkmäler und zu wenig für die Armen." Dem kann nicht so leicht widersprochen werden.
Bei solchen Sachverhalten werden Sie verstehen, warum die Kirchen an einer wirklichen Durchleuchtung ihrer Finanzen noch viel weniger interessiert sind als etwa die CDU an der Aufklärung ihrer schwarzen Konten. Manche lassen sich vielleicht auch von den vielen Zahlen abschrecken, die beim Thema Kirche und Geld" unvermeidlich sind.
Vor allem drei grundsätzliche Fragen werden Sie interessieren:
Wie werden die Kirchensteuern verwendet ?
Wie hoch ist der kirchliche Eigenbeitrag bei öffentlichen sozialen Einrichtungen?
Wieviel zahlt der Staat für rein innerkirchliche Angelegenheiten aus den allgemeinen Steuermitteln?
Dieser letzten Frage wird eine spätere Rundfunksendung gewidmet sein. Aber so viel darf jetzt schon verraten werden: Der Staat zahlt wesentlich mehr für rein innerkirchliche Zwecke an die beiden Großkirchen, als diese umgekehrt dem Staat sparen. So gesehen käme es den Staat bedeutend billiger, wenn er alle diese Einrichtungen selbst übernähme, dafür aber die Finanzierung der Priester- und Theologenausbildung an den staatlichen Universitäten oder die Besoldung der Bischöfe und Domkapitulare oder der Militärgeistlichen einstellte. Dabei darf auch hier gefragt werden, ob ein Bischof unbedingt 15.000 Mark oder ein Erzbischof sogar 20.000 Mark im Monat verdienen muß. Es geht gewiß auch mit weniger.
Diese und noch eine Reihe weiterer Ausgaben werden aus allgemeinen Steuern finanziert. Insgesamt erhalten die Kirchen etwa 15 bis 20 Milliarden Mark jährlich von der öffentlichen Hand, nur für innerkirchliche Anliegen wohlgemerkt. Die Zuschüsse zu kirchlichen Kindergärten sind darin also nicht enthalten. Das bedeutet im Ergebnis, daß jeder Steuerzahler, auch wenn er der Kirche nicht angehört, aus allgemeinen Steuern die Kirche mit einem Betrag in ungefährer Höhe der Kirchensteuer unterstützt. Das Kirchenmitglied muß etwa den gleichen Betrag dann noch zusätzlich in Form der Kirchensteuer berappen.
Wenn Sie noch Kirchenmitglied sind, werden Sie nun vor allem wissen wollen, wie denn nun die Kirche die von Ihrem Einkommen abgezogenen Mitgliedsbeiträge verwendet werden. Dazu sagen die Kirchen nur sehr wenig. Sie geben zwar Faltblätter mit einer Jahresbilanz heraus, die aber fast nichts aussagt und vom Laien nicht nachprüfbar ist. Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften ist die Bilanzierungspflicht der Kirchen auch nicht gesetzlich geregelt. Die Kirchen bestimmen also selbst, wieviel sie vor ihren Mitgliedern offenlegen wollen. Und es gibt jede Menge von Möglichkeiten zur Verschleierung. Dazu seien nur drei Beispiele angeführt.
Erstes Beispiel: Die veröffentlichten Jahresrechnungen geben nicht Aufschluß über die Verwendung der Kirchensteuern, sondern der Gesamteinnahmen. Dazu zählen zum Beispiel auch Staatszuschüsse, die zum Teil für soziale Projekte zweckgebunden sind. Auf der Ausgabenseite ist dann im Bereich Soziales" nicht mehr erkennbar, welcher Anteil aus Kirchensteuern und welcher aus anderen Quellen, z.B. aus Staatszuschüssen, Spenden oder Leistungsentgelten stammt. Ein besonders anschauliches Beispiel dafür lieferte die letzte mir zugängliche Finanzstatistik der Evangelischen Kirche Deutschlands: Der auf "Kirchliche Sozialarbeit" bzw. Diakonie" entfallende Anteil der Ausgaben wurde mit 21,8 % angegeben. Davon waren aber mehr als zwei Drittel durch Zuschüsse der öffentlichen Hand und der gesetzlichen Kostenträger sowie Entgelte der Betroffenen gedeckt. Der verbleibende Eigenbeitrag machte gerade noch 7,05 % der Gesamteinnahmen aus und 11,7 Prozent der Kirchensteuern.
Ein zweites Beispiel: Die Kirchen unterscheiden nicht zwischen innerkirchlichen und öffentlichen sozialen Aktivitäten. Angebote, die ausschließlich den eigenen Mitgliedern vorbehalten sind, dienen der "Mitgliederpflege". Zu den öffentlichen sozialen Zwecken, die für die Allgemeinheit gedacht sind und staatliche oder kommunale Einrichtungen ersetzen, zählen vor allem der kirchliche Beitrag für Kindergärten oder Sozialstationen.
Diese Unterscheidung ist von großer Bedeutung. Sonst könnte ein Unternehmen seine Kosten für den Betriebsausflug oder die betriebliche Weihnachtsfeier ebenso als "soziale Leistung" deklarieren, obwohl es nur die Pflege des Betriebsklimas und damit interne Interessen im Blick hat.
Besonders aufschlußreich sind die Darstellungen der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Bayern. Noch 1991 hatte sie in einem allgemein zugänglichen Faltblatt ihren Ausgabenanteil für (öffentliche) "Diakonie" auf ganze 6,3 % beziffert. Dies war zwar ehrlich, erschien aber wohl vielen Kirchenmitgliedern allzu bescheiden. In dem entsprechenden Faltblatt für 1994, also drei Jahre später, wurde der Bereich "Diakonie" mit dem Posten "kirchliche Sozialarbeit" zusammengefaßt, mit dem die rein innerkirchliche Mitgliederbetreuung gemeint ist. Aber wer weiß das schon? Flugs stieg der Anteil auf das Fünffache an, nämlich auf zufällig genau 30 Prozent. Doch dieser Sprung schien offenbar auch den Verantwortlichen allzu übertrieben, denn nur zwei Jahre später halbierte sich der Sozialanteil dann wieder auf 15,88 %. Nun weiß jeder, der mit Haushaltswesen zu tun hat, wie wenig sich von einem Jahr zum anderen in den Etats großer Körperschaften verändern kann, weil viele Ausgaben von vornherein festgelegt sind, zum Beispiel durch die Personalkosten. Es handelte sich also nur um eine Verschiebung von Haushaltsposten, die beispielhaft zeigen, wie leicht die Öffentlichkeit irregeführt werden kann.
Und schließlich ein drittes Beispiel: Beim Bau kirchlicher Kindergärten wird der Eigenanteil ganz selbstverständlich den sozialen Ausgaben zugeschlagen. In Wirklichkeit handelt es sich aber um eine Investition, d.h. um eine Umwandlung von Geld- in Sachvermögen, das ja nicht verloren geht. Dabei machen die Kirchen bzw. ihr Sozialträger langfristig sogar ein vorteilhaftes Geschäft: Während sie nur ein Drittel der Errichtungskosten zu tragen haben, gehört ihnen nach einer Nutzungsdauer von 30 Jahren der Kindergarten zu 100 Prozent. Der ersatzlos verlorene Zuschuß von Kommune und Freistaat hat sogar schon in mehreren Bundesländern den Landesrechnungshof auf den Plan gerufen. Die Behörde, die gegen Fälle von Steuerverschwendung vorgeht, verlangt mit Recht, daß die öffentlichen Geldgeber entsprechend ihrem Zuschußanteil zu Miteigentümern bei Kindergärten werden.
Aber nun zurück zur Ausgangsfrage. Nach vielen Jahren der Recherchen, mit denen der Autor dieses Beitrags 1986 begonnen hat, läßt sich eine grundsätzliche Feststellung treffen: Nicht einmal die Kirchen selbst sind in der Lage, exakt anzugeben, welcher Anteil der Kirchensteuern für soziale Zwecke ausgegeben wird.
Aber so viel läßt sich mit Sicherheit sagen: Weniger als zehn Prozent der Kirchensteuern werden für öffentliche soziale Zwecke ausgegeben. Und selbst wenn man die innerkirchlichen sozialen Leistungen mitrechnet, bleibt der Anteil unter 15 Prozent. Das ergab sich aus den Recherchen innerkirchlicher Experten. Rund zwei Drittel werden für die Bezahlung von Pfarrern und sonstigem kirchlichem Personal ausgegeben. Wer also wegen der irrigen Annahme in der Kirche verblieben ist, die Kirchensteuer komme im wesentlichen sozialen Zwecken zugute, sollte sich folgende Alternative überlegen: Wer sich die Kirchensteuer spart, aber 20 Prozent davon für einen sozialen Zweck spendet, tut damit mehr für das Soziale als zuvor und hat sogar noch den Vorteil, selbst entscheiden zu können, welche Organisation und welcher Zweck damit gefördert werden soll.
Der Eigenanteil kirchlicher Träger beim Betrieb von Kindergärten liegt bei 10 Prozent, bei Sozialstationen wird er mit 12 Prozent angegeben. Kirchliche Altenheime und Krankenhäuser finanzieren sich völlig ohne Kirchensteuermittel.
Den Staat käme es bedeutend billiger, sämtliche kirchlichen Eigenanteile an Sozialeinrichtungen bundesweit etwa 1,5 Milliarden Mark selbst zu übernehmen, dafür aber die Kirchensteuer nur noch mit der Hälfte ihres Betrags als steuerlich absetzbar anzuerkennen. Mit den Mehreinnahmen von gut zwei Milliarden DM verbleibt unter dem Strich sogar noch ein Plus von einer halben Milliarde, das zur Stärkung öffentlicher Sozialeinrichtungen, z.B. im Bereich der Altenpflege, genutzt werden könnte.
(1) KNA, 21.9.90; Kirchenzeitung des Erzbistums Köln, 21.9.90
Mai 2000 Der Humanist
erstellt von Heike
Jackler