| Kirchensteuervermerke: Immer wieder falsche Angaben In letzter Zeit häufen sich Klagen über falsche Kirchensteuervermerke auf den Lohnsteuerkarten. Diese Vorkommnisse werden hier dokumentiert. |
Wie kommt der Staat an falsche Daten?
Seit einiger Zeit häufen sich nicht nur Klagen ehemaliger DDR-Bürger, deren längst erfolgte Kirchenaustritte nicht anerkannt werden und nun unversehens wieder als Mitglieder gelten. (Da es in der DDR keine staatlich eingezogene Kirchsteuer gab, gab es dementsprechend natürlich auch keine staatlichen Kirchenaustrittsstellen. Allen ehemaligen Kirchenmitgliedern - in West und Ost - ist dringend zu raten, ihre Austrittsbescheinigungen als Beweisstück lebenslang aufzubewahren. Wer meint, dann tritt man halt einfach erneut aus, liegt falsch: Es könnte zu Kirchensteuernachforderungen kommen!)
Auch etliche (auch in den westlichen Bundesländern geborene) nie getaufte Bürger wundern sich, wenn sie zum ersten Mal ihre Lohnsteuerkarte genauer betrachten, dass dort unverhofft ein Religionsvermerk eingetragen ist. So erreichte uns im Juli 2001 folgende Nachricht:
"Bei einer meiner letzten umzugsbedingten Ummeldungen bin ich aus Versehen evangelisch geworden, das heisst, dass mir irgendjemand der Beamten ein ev. in den entsprechenden Eintrag gemacht hat.
Leider ist mir das damals nicht aufgefallen, da ich noch Student und somit nicht einkommensteuerpflichtig war, aber nun habe ich das Problem, dass ich Kirchensteuer zahlen soll, obwohl ich keiner Kirche angehöre.
So leicht wie der Beamte mir den Eintrag zugefügt hat, lässt er sich jedoch nicht entfernen, zumal keiner weiss, wer dafür zuständig ist, wo es damals passierte, etc. Ich habe ja auch die alten Lohnsteuerkarten nicht mehr.
Die Einzige, die mir da etwas sagen konnte, wollte mich jedoch aus der Kirche austreten lassen (was nochmals Geld kosten würde), aber damit würde ich ja eingestehen, dass ich vorher Mitglied war und irgendwie verspreche ich mir, das Geld zurückkriegen zu können, die Kirche hat ja streng genommen keinen Anspruch darauf.
Habt Ihr so etwas in der Art schon einmal gehört oder wisst Ihr, an wen ich mich so direkt wenden kann? Die Einwohnermeldeämter, die das verbockt haben, fühlen sich ja nicht zuständig und sind unfähig, etwas zu tun.
Reicht es, wenn ich einen Kirchenoberen bitte, mir eine Bescheinigung auszustellen, dass ich kein Mitglied bin? Eine Aufnahmebescheinigung müsste es ja geben, wenn ich eingetreten wäre. Nur irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, die Argumentation lautet: 'Natürlich sind Sie Mitglied, schließlich zahlen Sie ja Kirchensteuer...'
Wie ist die Beweislage: Muss ich beweisen, kein Mitglied zu sein, oder müssen die mir beweisen, dass ich Mitglied bin?"
[Dokumentation weiterer Mitteilungen]
"So etwas in der Art" haben wir in letzter Zeit allerdings schon einige Male gehört. Es kann natürlich nicht angehen, dass der Betroffene bei einem Behördenfehler sich an die Kirchen werden muss, mit denen er rein gar nichts zu tun hat. Fehler können auftreten - das kann ein bloßer Übertragungsfehler sein; weiter unten im Text werden aber noch andere Möglichkeiten genannt, wie es zu einem Falscheintrag kommen kann -, aber die Beweislage kann nicht beim Bürger liegen. Wo sollte er auch eine kirchliche Bescheinung erhalten: Es gibt etliche evangelische Landeskirchen bzw. katholische Diözesen.
Ein Kirchenaustritt kommt schon einmal gar nicht in Frage: Denn damit würde das Nicht-Kirchenmitglied seine vorherige Kirchenmitgliedschaft festschreiben - und die bereits unrechtmäßig einbehaltene Kirchensteuer wäre nicht zurückzuerstatten. Der Kirchenaustritt wirkt erst ab dem Zeitpunkt der Austrittserklärung. Außerdem kann - wie oben erwähnt - ein Kirchenaustritt nicht gerade billig sein. In einigen Bundesländern bitten die staatlichen Behörden kräftig zur Kasse, z.B. zahlt in Baden-Württemberg sogar ein nicht-verdienender Schüler 75,- DM. (Während in anderen Bundesländern gar keine Gebühr verlangt wird. Übrigens: In Deutschland herrscht angeblich Weltanschauungsfreiheit.)
Das oben Berichtete ist beileibe kein Einzelfall. Reiner Moysich erwähnte in einer Broschüre über einen Kirchensteuerprozess Ähnliches [Link zum Gesamtverzeichnis der Broschüre]. Hier wollte das Finanzamt eine Kirchenaustrittserklärung seines Sohnes haben, obwohl man als Nicht-Mitglied natürlich nicht austreten kann. Reiner Moysich erhielt dann erst mit großem Aufwand nach längerer Zeit eine Bestätigung der Kirche über die Nicht-Mitgliedschaft.
Am 19. März 1997 berichtete die Südwest Presse über einen weiteren Fall von unberechtigt registrierter Kirchenmitgliedschaft. Dieser sorgte bei Ulm für Aufsehen. Nach dem Umzug einer Familie aus Bayern tauchte 1995 einzig auf der Meldebescheinigung des Sohnes die Konfession evangelisch auf. Der damals 18-jährige beließ es bei einem mündlichen Hinweis, er sei nicht getauft. 1996 zog er nach Ulm, wo er wieder als evangelisch registriert wurde. Erneute Hinweise - diesmal beim Einwohnermeldeamt Ulm - fruchteten nichts. Nach seiner schriftlichen Erklärung reagierte die Behörde mit dem Vorschlag, eine "Einverständniserklärung zur Streichung des Eintrags der Religionszugehörigkeit in der Einwohnermeldeliste" zu erklären. Das wollte der Zivildienstleistende nicht, denn er sah nicht ein, warum er aus einer Kirche austreten sollte, in die er nie eingetreten war.
Doch die Stadt gab sich noch nicht geschlagen. Sie schickte eine schriftliche Bestätigung der Pfarrerin, die versicherte, der Mann sei evangelisch. Doch Nachfragen der protestierenden Mutter ergaben, dass die Pastorin sich nur auf einen verfälschten Computerausdruck stützte. Eine Bestätigung, dass der Sohn nicht getauft sei, könne das Pfarramt aber nicht geben; das sei zu aufwendig. Der Leiter des benachbarten Einwohnermeldeamts konnte zumindest klären, wie es vor 20 Jahren zum Eintrag in die Meldeunterlagen kam: Damals wurde die Konfession der Mutter meist automatisch auf das Kind übertragen, sofern nicht ausdrücklich anderes erklärt wurde. Die Ulmer Sachbearbeiterin forderte jedoch eine kirchliche Bestätigung, dass der Mann nicht evangelisch sei.
Ein Anruf beim Oberkirchenrat der württembergischen Landeskirche brachte eine überaus verräterische Neuigkeit ans Licht: Der zuständige Amtmann räumte freimütig ein, dass dies keineswegs ein Einzelfall sei. Als die Familie mit der Einschaltung der Presse drohte, ging plötzlich alles sehr schnell. Die Kirche versicherte mit Schreiben an die Stadt Ulm, dass der junge Mann "nicht getauft und nicht konfirmiert und nicht Mitglied der Landeskirche ist".
Zu dem Problem, wie sich ein Betroffener gegenüber den Behörden verhalten sollte, fand im Frühjahr 2001 eine Diskussion in der Mailingliste des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) e.V. statt. Dort berichtete ein um Rat suchender Konfessionsloser Folgendes:
"Ich habe gerade Ungeheuerliches erlebt: Ich habe für meine Tochter zum Ausbildungsbeginn eine Lohnsteuerkarte auf der Gemeindeverwaltung geholt - und gestutzt: Unter Kirchensteuerabzug stand rk.
Ich sagte der Dame, das müsse sie berichtigen. Wieso?, meinte die, die Tochter wäre als katholisch eingetragen - das müsse ich mit der Kirche ausmachen.
Ich klärte sie auf, dass meine Tochter weder getauft ist, noch jemals irgendetwas mit der Kirche am Hut hatte, nicht mal im Religionsunterricht war. Dann meinte sie doch, das müsse ich belegen - da könnte ja jeder kommen. Ich sagte ihr, das wäre ja wohl ein schlechter Scherz, seit wann man beweisen müsse, nicht getauft worden zu sein. Sie sagte mir dann ernsthaft, ich solle zum Pfarrer gehen und einen Beleg ausstellen lassen....
Dann bin ich weg und habe ihren Vorgesetzten angerufen. Ich habe erwartet, das könne man leicht aufklären - aber der muss jetzt auch erst mal Rücksprache halten."
Der Vater hatte mit seiner Hartnäckigkeit schließlich vor dem Amt Erfolg. Wie er er einige Zeit später berichtete, hat der Standesbeamte nach beharrlichem Nachhaken angeordnet, dass der Kirchensteuervermerk bei seiner Tochter gestrichen wird - ohne Beleg.
Zu klären ist natürlich noch, ob die Kirchengemeinde tatsächlich die Tochter (weiterhin?) als Mitglied führt und ob das Problem endgültig geklärt ist oder bei einem Umzug eventuell wieder neu auftaucht.
Es stellt sich die Frage, wie der Staat an die falschen Informationen über die Kirchenmitgliedschaft gelangt. Stammen derartige Angaben von den Kirchen? Werden diese dann ungeprüft - also ohne Rücksprache mit den Bürgern bzw. deren gesetzlichen Vertretern - übernommen? Wie ein Berliner IBKA-Mitgied aus Berlin nach Rücksprache mit dem Berliner Landesdatenschutzbeauftragten herausfand, erhalten die staatlichen Ämter die Daten von den Kirchen und übernehmen diese völlig ungeprüft. Da es sich um innerkirchliche Dateien handelt, hätte der Staat da keine Kontrollrechte!
Lange Zeit erhielten auch in den Krankenhäusern alle neugeborenen Kinder, bei denen die Eltern keine Konfession angegeben haben automatisch - ohne Befragung oder Benachrichtigung der Eltern! - die Konfession der Mutter zugeschrieben.
Wie sollte sich nun ein Betroffener verhalten, der plötzlich fälschlicherweise zum Kirchenmitglied gemacht wird? Jemand, der nie einer Kirche angehörte, kann nun auch nicht selbst nachweisen, dass er dort nie Mitglied war. Sich selbst mit der Kirche - die sich zudem, wie wir oben gesehen haben, nicht gerade kooperativ verhält - auseinanderzusetzen, darf der Staat nicht verlangen.
Rudolf Ladwig, Vorstandsmitglied des IBKA, machte in der Mailingliste folgenden Verfahrensvorschlag:
Eine schriftliche eidesstattliche Versicherung der Eltern und des Jugendlichen der Behörde vorlegen, in der diese erklären, dass das Kind nie getauft wurde, nicht kommuniziert/konfirmiert wurde, und nie Kirchenmitglied gewesen ist.
Eine Aufforderung, zu erklären, wodurch die Behörde zu Informationen über Kirchenmitgliedschaft gelangt und wie sie derartige Angaben verifiziert bzw. prüft. Verwundert durchblicken lassen, dass man sich nun fragt, ob etwa auch noch in anderen Fällen der weltanschaulich neutrale Staat Falschangaben über Kirchenmitgliedschaft notiert und warum und in wessen Interesse Derartiges wohl geschieht.
Falls dies nicht hilft:
Die Ankündigung einer Anzeige wegen Urkundenfälschung gegen Unbekannt.
Die Ankündigung einer Anzeige wegen Betruges gegen Unbekannt.
Die Ankündigung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Finanzamtsleiter wegen Untätigkeit, falls nicht binnen einer angemessenen Frist das Amt entweder eine Kirchenmitgliedschaft zweifelsfrei nachweist oder eine Steuerkarte ohne Religionsvermerk ausgestellt wird.
Sämtliche dieser Drohungen bei Fristverstreichung unbedingt wahrmachen - oder von vorneherein auf jegliche Drohungen verzichten.
Weitere Vorkommnisse dieser Art und Berichte über das Verhalten der staatlichen und kirchlichen Stellen bitte zur Dokumentation an Heike.Jackler@humanist.de.
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Heike Jackler